Blauzungenausbruch Serotyp 8 in Baden Württemberg und Bayern - Das Wichtigste in Kürze Stand 23.10.25

Liebe Landwirtinnen und Landwirte,

wie ihr sicher schon mitbekommen habt, ist neben dem Ausbruch von Blauzunge des Serotyps 8 in der Ortenau nun auch ein Fall im Landkreis Berchtesgaden aufgetreten. Somit gehören, stand 23.10.2025 ganz Baden-Württemberg sowie in Bayern die Regierungsbezirke Oberbayern und Niederbayern zum Blauzungensperrgebiet

Zum Schutz BTV-8 freier Gebiete in Bayern und darüber hinaus, wird zukünftig die Verbringung empfänglicher Tiere aus den Sperrgebieten eingeschränkt.

Empfängliche Tiere (Kälber und Rinder), die in ein BTV-8 freies Bundesland oder auch in andere europäische Mitgliedsstaaten transportiert werden, müssen daher:

  • Einen Impfstatus haben (abgeschlossene Grundimmunisierung) oder von geimpften Muttertieren abstammen (vollständig geimpft noch vor der Belegung)

Oder:

  • Ein negatives Testergebnis für BTV-8 haben, das bei Verbringung maximal 14 Tage alt sein darf (Blutuntersuchung, PCR) UND mehr als 14 Tagen vor Blurprobe mit einem Repellent (Fliegenschutzmittel) behandelt worden sein. Diese Prophylaxe-Maßnahme müsst ihr in einer Tierhaltererklärung bestätigen.

Das heißt für euch: ein Kalb von einer ungeimpften Kuh muss bis spätestens 15 Tage vor Verkauf mit einem Fliegenschutzmittel behandelt werden. Ab zwei Wochen vor Verkauf ruft ihr in der Praxis an und meldet euer Kalb für die Blutprobennahme an; wir schicken die Probe direkt im Anschluss dann zum STUA. Achtung: Das Labor braucht bis zu einer Woche Zeit für die Untersuchung! Achtet daher bitte darauf, eure Kälber rechtzeitig bei uns anzumelden.

Hier findet ihr die Infos zur Verbringung nochmal im Detail: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/einschraenkungen-fuer-tiertransporte-durch-blauzungenkrankheit

Wie schon im letzten Schreiben angesprochen, besteht auch bei BTV-8 die Möglichkeit der Schutzimpfung. Bei einer vollständig geimpften Herde entfällt die Blutuntersuchung und das Aufgießen vor dem Verkauf, vorausgesetzt, das Muttertier wurde noch vor der Belegung vollständig grundimmunisiert.

Neben den Handelsrestriktionen sind bei einer Infektion mit BTV-8 auch wieder deutliche klinische Symptome auf Einzeltier- und Herdenebene zu erwarten. Überlegt euch daher bitte, ob ihr eure Herde impfen lassen möchtet und meldet euch so zeitnah wie möglich bei uns. Die Impfung wird weiterhin von den Tierseuchenkassen mit 1€ / Impfvorgang bezuschusst.

Aufgrund der aktuellen Situation gehen wir davon aus, dass der Impfstoff wieder knapp werden könnte. Nach erfolgter Anmeldung werden wir die entsprechende Anzahl an Impfdosen für die Impfung eures Bestandes bestellen.

Bei Fragen sind wir wie gewohnt jederzeit für euch erreichbar.

Herzliche Grüße

Vom Team der Tierarztpraxis Illerwinkel

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